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Kulturstaatsminister Neumann in einer Rede am 24. Juni 2008:
„Ein wichtiger Aspekt einer nachhaltigen Kulturpolitik ist es, das effektive Miteinander von öffentlicher und privater Kulturförderung zu ermöglichen. Der Bund hat die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür erst kürzlich entscheidend verbessert. Rückwirkend zum Jahresbeginn 2007 ist das ‚Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements` in Kraft getreten. Es erweitert die bereits im Jahr 2000 geschaffenen steuerlichen Abzugsmöglichkeiten von Zuwendungen an Stiftungen erheblich." |
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Die Society ist eine Körperschaft und dient gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51ff. AO; sie gehört zu den in § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bezeichneten Körperschaften. Die Society fördert Wisschaft und Forschung, Kunst und Kultur im Sinne des Völkerverständigungsgedankens.
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